Die Reservemannschaft

In Niederösterreich wird die Meisterschaft mit einer Reserve (= einer 2. Mannschaft) gespielt, die in derselben Einteilung wie die “Einser-Mannschaft” spielt und wo die Spiele im Normalfall jeweils als Vorspiele zur “Einser-Mannschaft” ausgetragen werden. Die Reserve kann nicht eigenständig auf- oder absteigen, sondern teilt das Schicksal der “Einser-Mannschaft”. Diese Form der Reserve (oder manchesmal auch als U21 bzw. U23 bezeichnet, wenn es einschränkende Bestimmungen gibt) gibts nicht in allen Bundesländern und gibts auch im Profibereich (Bundesliga) nicht mehr.

Im Profibereich gibts dann eine zweite Mannschaft, die Amateure, die dann einige Klassen (zumindest zwei) unter der “Einser-Mannschaft” spielen. Und nachdem es diese Reserve nicht in allen Bundesländern gibt, gibts auch in der Regionalliga keine Reservemeisterschaft mehr. Die niederösterreichischen Vereine, die in der Regionalliga Ost spielen, sind verpflichtet, anstelle der Reserve eine zweite Mannschaft zu stellen, die dann im normalen Unterbau spielt, und dort eigenständig auf- oder absteigen kann. Der Aufstieg ist dabei auch nicht unbegrenzt möglich.

Was passiert nun, wenn ein niederösterreichischer Verein von der Landesliga in die Regionalliga auf- oder absteigt?

Der Aufstieg in die Regionalliga

Beim Aufstieg in die Regionalliga wird die bisherige Reservemannschaft als “Zweier-Mannschaft” in eine der unteren Klassen (z.B. die regional passende 1. Klasse) zusätzlich eingeordnet. Diese Mannschaft nimmt dann (in der Regel ohne eigene Reserve) an dieser Meisterschaft teil und kann dabei normal wie jede andere Mannschaft dieser Klasse auf- oder absteigen. Was passiert aber wenn, diese Zweier-Mannschaft tatsächlich Meister wird? Nun, man stelle sich folgende Konstellation vor.

Das hat zur Folge, dass diese 1. Klasse im nächsten Jahr mit 15 (statt 14 Vereinen) gespielt wird. Wird nun tatsächlich die Mannschaft X II Meister, so wäre der zweitplatzierte Verein, der möglicherweise ohne den Einstieg von X II, Meister geworden wäre, um den Aufstieg umgefallen. Daher wurde vor einiger Zeit (2009?) folgende Regelung getroffen:

Steht eine Reservemannschaft eines RL-Vereines am Ende der Meisterschaft – im Einstiegsjahr – an 1. Stelle, hat der 2.Placierte (ausgenommen Reservemannschaften eines weiteren RL-Vereines) ebenfalls ein Aufstiegsrecht.

Die Einschränkung auf “im Einstiegsjahr” erscheint mit folgender Argumentation nachvollziehbar. Wenn eine “Zweier-Mannschaft” schon jahrelang im Bewerb mitspielt, und dann – plötzlich – Meister wird (oder ev. sogar abgestiegen ist und den sofortigen Wiederaufstieg schafft), so sind die Rahmenbedingungen nicht wirklich anders, als bei jedem anderen Verein. Nur im ersten Jahr, also zu einem Zeitpunkt, wo die Mannschaft quasi willkürlich einer Klasse zugeteilt wird, kann man für einen Verein eine besondere Benachteiligung bestehen.

Der Abstieg aus der Regionalliga

Steigt ein Verein aus der Regionalliga in die Landesliga (ode freiwillig gar tiefer) ab, wo muss der Verein dann wieder eine Mannschaft in der Reservemeisterschaft seiner Klasse stellen. Die bis dahin “eigenständige” “Zweier-Mannschaft” wird in der Regel daher aus dem normalen Ligabetrieb ausscheiden und als Reserve weiterspielen. Auch da gibt es eine Sonderregelung, wenn diese “Zweier-Mannschaft” gerade Meister geworden ist, und durch den Abstieg der “Einser-Mannschaft” aus dem Bewerb ausscheiden muss.

Bei Abstieg eines nö.RL-Vereines scheidet die Reservemannschaft aus der Meisterschaft aus und nimmt als Reservemannschaft am Reservebewerb der Meisterschaftsgruppe seiner Kampfmannschaft teil.
Scheidet die Reservemannschaft als Meister aus dem Bewerb aus, kann die zweitplacierte Mannschaft aufsteigen.