Verbandsspieler – alles klar?

Rückblende Xenical order

Als im Laufe des Jahres 2012 klar wurde, dass die Ausländerbeschränkung im Amateurfußball EU-widrig sei und durch den ÖFB abgeschafft werden würde, beschäftigten sich die Landesverbände mit Alternativszenarien. Würde ein Wegfall der Ausländerbeschränkung dazuführen, dass es auch im Amateurbereich einen massiven Zuwachs an ausländischen Spielern bedeuten würde? Das “Gespenst” der Mannschaft mit 11 Ausländern geisterte herum. Das Ende der (heimischen) Nachwuchsarbeit wurde herbeigeredet.

Wie (un-)seriös die Argumente auch immer gewesen sein mögen, der NÖFV entschloss sich gegen eine völlige Freigabe und holte sich eine Anleihe an Regeln in anderen Ländern. Zum Beispiel kennt die englische Premier League ein sogenannte “Home Grown Player rule“. Ein “home grown player” ist ein Spieler unabhängig von der Nationalität, der vor dem 21. Lebensjahr mindestens 36 Monate (egal ob durchgängig oder nicht) beim englischen oder walisischen Fussballverband gemeldet ist. Weiters muss jeder Verein der Premier League eine gewisse Anzahl solcher “home grown player” im Kader haben.

Auch die UEFA kennt eine ähnliche Regel für Champions League und Europa League.

Ähnlich (aber nicht ident) dem “home grown player” definierte der NÖFV in seiner Sitzung im November 2012 den sogenannten “Verbandsspieler” als Spieler, der 5 Jahre (egal ob durchgängig oder nicht) bei einem Verein des ÖFB gemeldet war. Für die Anerkennung müssen Teilzeiten mind. 6 Monate betragen. Weiters wurde definiert, dass jeder Verein 6 solcher Verbandsspieler pro Spiel zu nominieren hätte.

Nachdem der ÖFB in seiner Dezembersitzung tatsächlich die Ausländerbeschränkung aufgehoben hat, brachte der NÖFV die ab 1.7.2013 geltende neue Regelung via Homepage noch einmal zur Kenntnis ( Buy Strattera hier ein Snapshot im Webarchiv vom 3.2.2013)

Konkret wurde zusätzlich zur bestehenden Eigenbauspielerregelung, bei der die Zeiträume angepasst, die Ausnahme für die Landesliga gestrichen und im Nachwuchsbereich einige Adaptierungen vorgenommen wurden,

Textgegenüberstellung Eigenbauspielerregelung alt vs. neu

Textgegenüberstellung Eigenbauspielerregelung alt vs. neu

die Verbandsspielerregelung eingeführt:

Neue Verbandsspielerregelung

Neue Verbandsspielerregelung

Egal wie man zu dieser Regelung steht, sie ist formuliert wie sie ist, sie ist vom Vorstand beschlossen worden und sie besagt, dass man mindestens 14 Spieler pro Spiel zu nomininieren hat, die als Eigenbauspieler (EB) und/oder Verbandsspieler (VB) gelten. Als Konsequenz daraus und der Tatsache, dass man max. 16 Spieler nominieren kann, ergibt sich in der Folge, dass nur mehr Platz für max. 2 Spieler ist, die weder EB noch VB sind.

Sprung in die Gegenwart

Am 28.9.2013 trafen in der 2. Klasse Alpenvorland die Mannschaften aus Frankenfels und Kirnberg aufeinander. Den Spielbericht in der Druckansicht gibts hier.

Schaut man sich die Aufstellung der Heimmanschaft an, so haben die Frankenfelser 12 Spieler nominiert, die sowohl EB- als auch VB-Status haben. Dazu gibts einen tschechischen Spieler (Kritz), der bereits EB-Status, aber noch nicht VB-Status hat und einen österreichischen Spieler, der VB-Status aber nicht EB-Status (Neuzugang in der Sommerübertrittszeit) hat. In Summe also die geforderten 14 Spieler mit EB und/oder VB-Status und auch mehr als die geforderte Anzahl an Spielern mit EB- (13 statt 8) bzw. VB-Status (13 statt 6).

Darüberhinaus sind ein tschechischer (Bergmann) und iranischer (Jazayeri) Spieler nominiert, die weder EB- noch VB-Status haben. Insgesamt hat Frankenfels damit 3 Ausländer (im Vergleich zu bisher max. 2) nominiert.

Blickt man zu den Gästen aus Kirnberg fällt bereits auf, dass die nur 15 Spieler nominiert haben und damit das maximal mögliche Kontingent von 16 Spielern nicht ausgenützt haben. Die 15 Spieler gliedern sich wie folgt:

  • 8 Spieler, die sowohl EB- aus auch VB-Status haben
  • 5 Spieler, die nur VB-Status haben, neben den Österreichern Perger und Gric sind das 3 Ausländer: Fekete und Z. Takacs (beide aus Ungarn) sowie Gjini (Serbien)
  • Prozac price

  • 2 Spieler, die weder EB- noch VB-Status haben, nämlich die beiden Ungarn Angyalos und R. Takacs

Zusammengefasst sind das also 8 Spieler mit EB-Status (wie gefordert), 13 Spieler mit VB-Status, wobei es “nur” 5 zusätzliche Spieler mit VB-Status sind, da 8 davon schon als EB “verwendet” wurden. Dh es wurden insgesamt nur 13 statt der geforderten 14 Spieler mit EB- und/oder VB-Status nominiert. Insgesamt hat Kirnberg 5 ausländische Spieler nominiert.

In meinen Augen ist das eine klare Angelegenheit. Nachdem die geforderte Nominierung an ausreichende Anzahl von Spielern mit EB- und/oder VB-Status nicht erfolgt ist, müßte es bei Protest von Frankenfels zu einer Strafverifizierung [1]kommen, wenn die oben vorgestellte Regelung gelten würde.

Das Ergebnis wäre also: Frankenfels ok, Kirnberg nicht ok.

Aktuelles Regelwerk

Gelten würde? Warum der Konjunktiv? Nun, schaut man sich die aktuell zum Download angebotenen “NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft (in Zuordnung zu den ÖFB-Meisterschaftsregeln)” an, so findet man folgendes:

Die aktuell gültige Regelung

Die aktuell gültige Regelung

Anstelle der im Vorjahr beschlossenen Regelung, die mindestens 8 Spieler mit EB-Status und zusätzlichen mindestens 6 Spieler mit VB-Status, in Summe als 14 Spieler mit EB- und/oder VB-Status [2] verlangt, tritt eine “mindestens 8 Spieler mit EB-Status und max. 2 Spieler, die nicht VB-Status haben” [3]). Klar, bei 16 nominierten Spielern sind die beiden Textierungen von ihren Auswirkungen her praktisch gleich.

Also widmen wir uns wieder unserem Spiel Frankenfels gegen Kirnberg und beginnen mit den Gästen, die in der “8 EB + 6 VB” Version ja regelwidrig aufgestellt hätten. Die Sache ist dabei relativ einfach, die geforderten 8 Spieler mit EB-Status sind vorhanden, und Spieler, die nicht VB-Status haben, gibt es nur die bereits erwähnten Ungarn Angyalos und R. Takacs. Alles ok bei Kirnberg.

Und bei Frankenfels? Nun, sie haben 16 Spieler nominiert, und weiter oben schrieb ich ja, dass die beiden Textierungen bei 16 Spielern praktisch gleich sind. Nun, das “praktisch” steht nicht zufällig da. Die Frankenfelser haben insgesamt 13 Spieler mit EB-Status und damit weit mehr als die geforderten 8. Soweit ok. Allerdings hat Frankenfels mit Kritz (der zwar EB- aber nicht VB-Status hat), Bergmann und Jazayeri insgesamt 3 Spieler, die keinen VB-Status haben.

Das Ergebnis wäre also: Frankenfels nicht ok, Kirnberg ok.

Zur Verwirrung

Wer sich zB ehrenamtlich “nebenbei” als Funktionär in einem kleinen Verein in den unteren Klassen des Amateurbereichs betätigt[4] (oder auch nicht) und es bis hier geschafft hat, der wird auch die nächste Stufe der Verwirrung noch schaffen. “Was kommt denn da noch?” werden Sie sich vielleicht fragen. “Die aktuell gültigen Regeln haben ich ja schon gesehen und die Schlussfolgerungen dazu schon gelesen”, werden Sie vielleicht einwenden.

Nun, es ist sehr einfach. Es ist nicht klar, ob das was ich oben als “NÖFV-Richtlinien zur Durchführung der Meisterschaft (in Zuordnung zu den ÖFB-Meisterschaftsregeln)” präsentiert habe, tatsächlich die gültige Version ist – auch dann nicht, wenn das die aktuell zum Download angebotene Version wird.

Warum ich das so sage?

Nun, es gibt auf der Seite des NÖFV einen Newsbereich, und in diesem wird die Verbandsspielerregelung auch dargestellt:

Neue Verbandsspielerregelung mit Ergänzungen

Neue Verbandsspielerregelung mit Ergänzungen

Vergleicht man diese Textierung mit der vorigen, so unterscheiden sich die beiden durch die beiden Klammerausdrucke in 9b und 9c, wobei “nur” der Klammerausdruck in 9b relevant ist. Rein sprachlich ist dieser Klammerausdruck ein klarer Widerspruch zu 9a. Zuerst wird der Verbandsspieler als Spieler definiert, der mind. 5 Jahre beim ÖFB gemeldet sein muss. Daraus ist klar, dass jemand der noch keine 5 Jahre gemeldet war, kein Verbandsspieler ist. Der Klammerausdruck definiert das dann wieder um. Plötzlich ist zum Beispiel ein Ausländer den man im Sommer 2011 zum Verein geholt und erstmalig beim ÖFB angemeldet hat, zwar kein Verbandsspieler (weil der die 5 Jahre noch nicht hat) aber auch kein “Nicht Verbandsspieler”, weil er mit seinen 2 Jahren beim Verein bereits EB-Status hat.

Kein “Verbandsspieler” und kein “Nicht-Verbandsspieler”. [5]

Was bedeutet das für unser Spiel?

Für Kirnberg gar nichts, die Aufstellung war ok und ist es auch mit dem erläuternden Klammerausdruck in 9b.

Für Frankenfels bedeutet es, dass der “Nicht-Verbandsspieler” Kritz, der ja auch kein X in der VB-Spalte , aber eines in der EB-Spalte hat, nun nicht als “Nicht-Verbandsspieler” zählt und damit die geforderten max. 2 “Nicht-Verbandspieler” mit Bergmann und Jazayeri erfüllt sind. Alles klar, bei den lauter “Nicht”s?

Ergebnis: Frankenfels ok, Kirnberg ok.

Résumé

Pfff, das Résumé ist schwierig und vielschichtig.

Da ist einmal der formale Aspekt.

Dem geneigten Leser ist vielleicht aufgefallen, dass ich zwar den Beschluss der “8 EB + 6 VB”-Textversion durch den Verbandsvorstand des NÖFV erwähne, aber keinen derartigen Beschluss für die “8 EB + max. 2 Nicht-VB”-Textversion. Das liegt schlicht und einfach daran, dass ich einen derartigen Beschluss nicht recherchieren konnte. Es könnte durchaus sein, dass es nur den einen erwähnten Vorstandsbeschluss gibt und die Änderung, die meines Erachtens doch eine wesentliche Änderung ist, im “Interpretationsweg” in dem Vorstand untergeordneten Referaten passiert ist. Aus meiner Sicht wäre das eigentlich ein unhaltbarer Zustand, wenn der Vorstand etwas beschliesst, und dann die Beschlüsse durch nachgelagerte Organisationseinheiten – wesentlich – geändert werden sollte. Das wird auch nicht dadurch geändert, dass ich die zuletzt dargestellte Fassung eigentlich eh für die vernünftigste der 3 Versionen halte.

Dann ist da der Informationsaspekt.

Seitens der Geschäftsstelle wird versichert, dass die Information (auch mit Interpretationen) verteilt wurde. Mag sein, kann ich nicht beurteilen. Was ich beurteilen kann, ist, dass in meinen Gesprächen mit einigen Funktionären in den letzten Tagen (durchaus auch Verbandsfunktionäre darunter) ein sehr unterschiedliches Bild abzeichnet. Aber mehrheitlich [6] ist den Funktionären eher die “8 EB + 6 VB”-Version bekannt als die “8 EB + max. 2 Nicht-VB”-Version. Die scheinen nur sehr wenige zu kennen.[7]

Und dann ist da auch nicht der Aspekts des Widerspruchs.

Durchaus möglich, dass die Information an die Vereine via Gruppensitzungen verteilt wurde. Aber selbst wenn sind da unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Haben die, die die Information bekommen sollten, sie auch tatsächlich – so – verstanden? Haben die, die bei den Gruppensitzungen anwesend waren, diese Information dann auch – unverändert – an die anderen Funktionäre im Verein weitergegeben? Oder läuft da ein “Stille-Post-Effekt”? Was ist mit neuen, zukünfitgen Funktionären? Nicht immer finden Wechsel in Freundschaft ab.
Aus all diesen Gründen ist es immens wichtig, dass derartige Informationen öffentlich zugänglich und schriftlich (und möglichst exakt) vorhanden sind, wie zB in Form von Regelwerken. Da ist es dann natürlich kontraproduktiv, wenn dann noch unterschiedliche Versionen zur selben Zeit bereit gestellt werden. Der eine Funktionär liest das Regelwerk und würde daher anders aufstellen, als jener die Verbandsspielerregelung unter “News” gelesen hat. Nach welcher Version würde bei einem Protest entschieden werden?

Und zu guter Letzt …
… bin ich froh, dass ich im Nachwuchsbereich tätig bin, dann brauch ich mich auch nicht darum herumschlagen, nach welcher Version ich am Wochenende die Aufstellung mache. Man stelle sich nur vor, man ist überlegener Tabellenführer, am besten Weg den Aufstieg zu schaffen, und dann stellt man fest, dass man in 2 von 3 der hier vorgestellten Regelversionen regelwidrig aufgestellt hat.

  1. [1] Zum Vergleich: In der Saison 2012/2013 wurde in der Hauptrunde des Meistercups das Spiel Poysbrunn/Falkenstein gegen Ollersdorf mit 3:0 strafverifiziert, weil Ollersdorf nicht die geforderten 8 Eigenbauspieler nominiert hatte.
  2. [2] in der Folge mit “8 EB + 6 VB” abgekürzt
  3. [3] in der Folge mit “8 EB + max. 2 Nicht-VB” abgekürzt
  4. [4] und dessen Freizeit eher in andere Vereinstätigkeiten fliesst, als in intensiver Regelstudium
  5. [5] Pfff, Die Aufhebung des “tertium non datur” und die Einführung einer dreiwertigen Logik in Fussballregeln.
  6. [6] ohne dass ich jetzt behaupte, dass es ein repräsentatives Bild sei
  7. [7] Fairerweise muss ich erwähnen, dass ich auch einen (ja, genau einen) gesprochen habe, der nur die “8 EB + max. 2 Nicht-VB” kannte. Allerdings meinte er, dass sei immer schon so gewesen, was mich etwas grübeln läßt.