Umgang mit Regeln

Unter anderem aus Anlass der Sitzung des Jugendausschusses des NÖFV beschäftige ich mit folgender Frage:

Wie halten es die (Verbands-)Funktionäre [1] mit den ihnen vorgegebenen Regeln bzw. mit Regeln, an deren Zustandekommen sie Kraft ihrer Funktion mitgewirkt (egal ob zustimmend oder ablehnend) haben?

Genaueres zur Motivation dieser Artikelserie gibt es in diesem Artikel:

Wie nachträglich ein Vorstandsbeschluss die – durchaus sinnvollen – Aktivitäten von JHG-Funktionären saniert:
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Was hat es mit dem teilweise veranstaltetem bzw. teilweise nicht veranstaltendem U7-Bewerb auf sich?

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[1] Wird in dieser Artikelserie von “(Verbands-)Funktionären” geschrieben, sind soll das als (sprachlich nicht exakter Überbegriff) für die Mitarbeiter des NÖFV (oder eines anderen Landesverbandes bzw. des ÖFB), die ehrenamtlichen Funktionäre dieser Verbände sowie die Funktionäre der Hauptgruppen und Jugend(haupt)gruppen oder ähnlicher Unterorganisationen anderer Landesverbände verstanden werden. Bewusst nicht gemeint sollen damit die Funktionäre der Fussballvereine sein.