… ist ein Geschichte voller Missverständnisse möcht ich fast sagen. Ich hab dazu ja schon einmal etwas geschrieben. Und eigentlich hab ich insgeheim auf so etwas gewartet.

Der NÖFV veröffentlicht jeden Freitag die Entscheidungen diverser Ausschüsse (wie etwa Strafausschuss, Beglaubigungsausschuss, ..) auf seiner metoclopramide online Website. Heute findet sich da folgende Entscheidung:

Der Einspruch von SV Stetten gegen die Beglaubigung des KM Spiels Stetten – Wullersdorf vom 07.​09.​2014 wird abgelehnt und das Spiel resultatgemäß beglaubigt. Es konnte keine Aufstellungsfehler (3 statt 2 Nichtverbandsspieler) festgestellt werden.

Grundlagen

Der NÖFV kennt schon seit längeren den sogenannten “Eigenbauspieler”. Der Name ist irreführend, schließlich muss der Spieler nicht selbst vom Verein ausgebildet (“Eigenbau”) worden sein, sondern es reicht (mittlerweile), wenn er mindestens 2 Jahre beim Verein ist. Es wird verlangt, dass für ein Bewerbsspiel mindestens 8 Eigenbauspieler zu nominieren sind.

Für die früher gültige Ausländerbeschränkung (max. 2 Ausländer dürfen pro Spiel nominiert werden), wurde beginnend ab 2013/2014 die sogenannte Verbandsspielerregelung eingeführt. Ein Verbandsspieler ist jemand, der zumindest 5 Jahre bei dem ÖFB angehörenden Vereinen gemeldet ist. Durch geeignete Formulierung in den Meisterschaftsregeln, soll erreicht werden, dass überwiegend Eigenbau- und/oder Verbandsspieler nominiert werden. Auf die Art und Weise soll versucht werden, den Zuzug an (neuen?) ausländischen Spielern zu beschränken ohne gleichzeitig auf die Staatsangehörigkeit abzustellen.[1]

Wer es etwas ausführlicher haben möchte, kann gerne im oben verlinkten früheren Artikel nachlesen.

Wie schaut’s nun damit aus? order Topamax

Schaut man sich den Spielbericht zum dem fraglichen Spiel und insbesondere die Wullersdorfer Spieler an, so sieht man folgendesstettenvswullersdorf_1

Wullersdorf hat 9 Eigenbauspieler (und damit einem mehr als die geforderten 8) und 7 Nicht-Eigenbauspieler nominiert.

Ergänzt man das um den Verbandsspielerstatus, so ergibt sich folgendes Bild (blau = Eigenbau, schraffiert = Verbandsspieler):

stettenvswullersdorf_2

Man sieht außerhalb der markierten Bereiche (blau und/oder schraffiert) nur 2 Spieler (Stejskal und Kulicka). Das entspricht der Einsprucherledigung und das entspricht auch dem, was man als Vereinsfunktionär zu hören bekommt, wenn man die Regelung hinterfragt.

buy Combivent online Protest

Warum hat nun SV Stetten protestiert? Die Meisterschaftsregeln des NÖFV (abrufbar hier) besagen nun folgendes:

In allen Leistungsstufen dürfen auf dem Spielbericht pro Verein höchstens 2 Nichtverbandsspieler nominiert werden.

Wie man der Einspruchserledigung entnehmen kann, war SV Stetten nun offenbar der Meinung, SK Wullersdorf hätte 3 statt der zulässigen 2 Nichtverbandsspieler nominiert.

Zu Recht? Wenn es nach der konkreten Formulierung in den Meisterschaftsregeln geht, ja. Die fragliche Passage stellt nämlich nur auf den Verbandsspielerstatus ab, und verlangt, dass maximal 2 Nichtverbandsspieler nominiert werden dürfen.

stettenvswullersdorf_3

Es sind aber mit Stejskal, Kulicka und Doubek 3 Spieler nominiert, die nicht Verbandsspieler sind.

Theorie und Praxis

Ist der Protest zu Unrecht abgelehnt worden? Ja und nein. Klar, nach den “Buchstaben des Gesetzes” hat meines Erachtens SV Stetten Recht. Das Problem liegt allerdings wo anders. Die Meisterschaftsregeln geben vom Wortlaut nicht das wieder, was der NÖFV offenbar will. Das merkt man an Gesprächen mit Verbandsfunktionären, das merkt man an dem was den Vereinen auf Gruppensitzungen (auch dem SV Stetten?) gesagt wird. Und das merkt man auch, wenn man sich die Entwicklung der Bestimmung ansieht (siehe dazu auch den älteren Artikel). Ursprünglich lautete die Bestimmung (verkürzt, aber sinngemäß): es müssen mind. 8 Verbandsspieler und zusätzlich (mind.) 6 Verbandsspieler nominiert werden. Und das würde in dem fraglichen Spiel so zB aussehen: stettenvswullersdorf_4

Mit anderen Worten: mit der ursprünglichen Regelung wäre alles ok für SK Wullersdorf.

Fazit

Bei strenger wortwörtlicher Auslegung wären rückblickend/rückwirkend auf das Jahr 2013/2014 so mancher Meister vielleicht sogar Letzter gewesen (wenn hypothetisch 27 von 28 Spielen rückwirkend strafverifiziert worden wären). Fakt ist (aus meiner Sicht), dass die Textierung nicht der gelebten Praxis entspricht. Fakt ist weiters, dass die Textierung nicht zur Klarheit beiträgt – wie man an dem Protest Stettens sieht. Und Fakt ist, dass die vom NÖFV intendierte Regelung relativ einfach richtig zu formulieren wäre. Sie müßte nur so lauten:

In allen Leistungsstufen dürfen auf dem Spielbericht pro Verein höchstens 2 Spieler nominiert werden, die weder Eigenbau- noch Verbandsspieler sind.

Vielleicht kann sich der Vorstand des NÖFV (unter der Präsidentschaft eines Juristen(!)) dazu durchringen, das in einer der nächsten Vorstandssitzungen so klarzustellen.

  1. [1] Dass man damit auch Österreicher “trifft” ist eine logische Konsequenz, da man nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit abstellen darf. Nichtsdestotrotz gibt es darüber immer wieder Erstauen bei so manchem Vereinsfunktionär, wenn ihm das (am eigenen Leibe) bewußt wird.