RU 1. Die Motivation

Als Nachwuchstrainer und Jugendleiter eines Vereines kommt man doch einiges herum. Spiele, Terminsitzungen, Jugendleitersitzungen, Trainerlehrgang, Fortbildungen, … sind alles viele Möglichkeiten mit anderen Trainern und (Vereins- wie Verbands-)Funktionären Gedanken, Meinungen und Geschichten auszutauschen.

Dabei hört man so manches, vieles kann man überprüfen (z.B. nachlesen), bei manchen Erzählungen bzw. Geschichten muss man dem Gesprächspartner halt glauben (oder je nach Geschichte auch nicht). Nicht all zu selten kommt es allerdings auch vor, dass man zu ein und demselben Sachverhalt unterschiedliche Versionen hört. Weniger überraschen wird es in diesem Fall, dass unterschiedliche Personen unterschiedliche Versionen erzählen, überraschenderweise ist es allerdings auch Realität, dass man von derselben Person ein und denselben Sachverhalt zu unterschiedlichen Zeitpunkten in unterschiedlichen Versionen hört.

Ein regelmäßiges Thema in solchen Gesprächen sind Strafen. Zum Glück kann ich dabei sagen, dass ich in solchen Fällen zu meist Zuhörer und nicht Erzähler bin. Strafen, die bei Vereinen zu meist aus einer Kombination aus 2 Gründen auf Unverständnis stoßen. Zunächst ist es die Unkenntnis der Regel und in weiterer Folge, sobald einem die Regel (durch die Strafe) bekannt wurde, die behauptete Sinnlosigkeit dieser Regel.

Sobald ein “Offizieller” (egal ob Verbandsmitarbeiter, ein Verbandsfunktionär oder ein Funktionär einer Hauptgruppe (HG)/Jugendhauptgruppe (JHG)) gibt es in solchen “Strafdiskussionen” einen Fixpunkt, nämlich folgende sinngemäße Aussage:

Die Vereine sind schon selbst dafür verantwortlich, dass sie die Regeln kennen und entsprechend einhalten.

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Dabei handelt es sich um einen Standpunkt, der, wenn er in in solchen Diskussionen gebracht wird, die Stimmung und den Frust bei Vereinsvertretern weiter ansteigen läßt. Ich kann das von der Art und Weise, wie und vom Zeitpunkt, wann das vorgebracht wird, nachvollziehen.

Inhaltlich kann ich den Ärger auf Vereinsseite nicht nachvollziehen, da ich im Grunde auch genau dieser Meinung bin. Wenn man Fussball spielt, und nicht weiss, was es bedeutet, dass der Ball im Torout ist, wird man über kurz oder lang wenig erfolgreich sein. Wenn man Vereinsfunktionär zum Beispiel nicht weiss, wann Übertrittszeiten sind, oder wieviele Spieler man tauschen darf, oder … wird man ebenso Probleme bekommen.

Über die Sinnhaftigkeit dieser oder jener Regel kann man immer diskutieren. Und ich behaupte, es wird (fast?) zu jeder Bestimmung Befürworter und Gegner geben. Die Gewichtung mag sich ändern.

Schaut man sich die aktuellen ÖFB-Regeln (für den Nachwuchs an), so gibts auf der einen Seite sehr strikte Regeln (zumindest von der Formulierung her) und auf der anderen Seite Regeln, die den Landesverbänden ein Wahlrecht oder gar ein Abweichen erlauben.

Am 31.1.2012 findet die Sitzung des Jugendausschusses statt, bei dem, so zumindest nach dem, was man von so manchem Sitzungsteilnehmer hört, über die eine oder andere Regel diskutiert werden soll. Änderungswünsche werden eingebracht werden, die eine oder andere Änderung wird möglicherweise auch beschlossen.

Diese Sitzung und die oben zitierte “übliche” Aussage von (Verbands-)funktionären [1] ist für mich der Anlass, dem Umgang mit Regeln im österreichischen Nachwuchs- und Funktionärswesen ein bisschen auf den Zahn zu fühlen.

Wie halten es die (Verbands-)Funktionäre mit den ihnen vorgegebenen Regeln bzw. mit Regeln, an deren Zustandekommen sie Kraft ihrer Funktion mitgewirkt (egal ob zustimmend oder ablehnend) haben? Schliesslich sollten Beschlüsse, egal ob man dafür oder dagegen war, dann für alle verbindlich sein, wenn sie statutenkonform zustande gekommen sind. In diesem Sinne äußerte sich auch der Obmann der Hauptgruppe Nordwest, HGO Ing. Gerhard Albert am 14.1.2012 in der ordentlichen Hauptversammlung der Jugendhauptgruppe Nordwest:

Die Beschlüsse müssen dann zu 100% in den JHG umgesetzt werden. Dazu gehört sicherlich nicht die Aussage, ich war eh dagegen, aber die in St. Pölten habens so gewollt. Man muss daher zu den Beschlüssen stehen und dadurch auch Kritik ernten.

(Quelle: Protokoll der HV der JHG Nordwest vom 14.1.2012 – Seite 5)

Aus Gründen (nein, der Satz endet nicht hier, sondern geht noch weiter ;-) ) der Übersichtlichkeit teile ich das Thema in mehrere Artikel, die um den Zusammenhang zu verdeutlichen

  • mit “RU” und einer Nummer betitelt werden,
  • alle der Kategorie “Regelumgang” zugeordnet werden, und
  • auf einer eigenen Seite übersichtlich dargestellt werden

Derzeit (Stand 29.1.2012 20:00) gibt es zwei Artikel in dieser Serie.

[1] Wird in dieser Artikelserie von “(Verbands-)Funktionären” geschrieben, soll das als (sprachlich nicht exakter) Überbegriff für die Mitarbeiter des NÖFV (oder eines anderen Landesverbandes bzw. des ÖFB), die ehrenamtlichen Funktionäre dieser Verbände sowie die Funktionäre der Hauptgruppen und Jugend(haupt)gruppen oder ähnlicher Unterorganisationen anderer Landesverbände verstanden werden. Bewusst nicht gemeint sollen damit die Funktionäre der Fussballvereine sein.
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