Der Aufstieg des SV Pulkau

Der SV Pulkau belegte in der Saison 2011/2012 den zweiten Platz in der 2. Klasse Schmidatal mit 11 Punkten Rückstand auf die zweite Mannschaft von Horn.

Klare Sache. Horn II Meister und steigt auf, SV Pulkau als Zweiter bleibt in der 2. Klasse Schmidatal.

Als der NÖFV die Klasseneinteilung für die Saison 2012/2013 bekanntgab, war der Aufschrei groß. SV Pulkau war in der 2. Klasse Schmidatal eingeteilt worden. Hmmm, Aufschrei? Doch keine klare Sache? Warum?

Eine Chronologie der Ereignisse:

  1. Am 19. Juni nahm das Sportreferat die Klasseneinteilung für 2012/2013 vor. Und lieferte dabei – je nach Sicht der Dinge und wohl auch standpunktabhängig – unterschiedliche Überraschungen. Bezogen auf die zweite Mannschaft Horns (die Formulierung ist bewusst – vorsichtig – gewählt) und den SV Pulkau entschied das Sportreferat, dass Horn in der Gebietsliga spielen sollte und der SV Pulkau in der 2. Klasse Schmidatal bleiben sollte.
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  3. Die Überraschung beim SV Pulkau und auch bei so manchem Verbandsfunktionär war groß. unterhaus.at berichtete am 20. Juni am Morgen noch sehr zurückhaltend über den Nichtaufstieg SV Pulkaus. Deutlicher berichtete fanreport.at ebenfalls am 20. Juni über die Klasseneinteilung und zitierte Hauptgruppenobmann Ing. Albert mit den doch sehr eindeutigen Worten: “Aus meiner Sicht hätte Pulkau aufsteigen müssen, das habe ich dem Verband auch so dargelegt”.
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  5. unterhaus.at legte dann später am 20. Juni mit noch einem – diesmal deutlicherem – Artikel nach. Der SV Pulkau kam zu Wort, und HR Binder sein Fett ab. Man werde fristgerecht bis 25. Juni Einspruch erheben, verkündete der SV Pulkau und berief sich dabei auf die Unterstützung von Gerhard Albert und Gerhard Stopfer sowie auf vorherige Zusagen in Gruppensitzungen. Dem NÖFV-Präsidenten warf man vor, dass “er es sich so drehe, wie er es brauche.” Gleichzeitig bewertete man die Erfolgsaussichten eher gering. Formal gründete sich der Einspruch auf das Aufstiegsrecht des Zweiten, wenn der Meister eine Reseervemannschaft eines Regionalligavereines ist und aus der Meisterschaft ausscheidet (siehe Backgroundinfo dazu: Die Reservemannschaft).
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  7. Im selbem Artikel kam auch Präsident Binder zu Wort, der mit dem Hinweis, dass es seitens des Sportreferates keine Zusagen gab und die Zusagen der Hauptgruppenfunktionäre nicht mit dem Sportreferat be- bzw. abgesprochen worden seien, offensichtlich die Hauptgruppenfunktionäre deutlich kritisierte. Auch den Ausstieg von Horn II – auf den sich ja der SV Pulkau berufen wollte – stellte er in Abrede. Schliesslich spiele “die zweite Mannschaft Horns” ja in der Gebietsliga (weiter). Die Begründung, warum Gebietsliga und nicht 1. Klasse (wohin ein “normaler” Meister gekommen wäre), gibt Binder zwar an (Retz II), bleibt aber doch etwas schwammig.
  8. Am 22. Juni berichtet fanreport.at von einer Stellungnahme des NÖFV zur Klasseneinteilung. In einem Interview beantwortete der Geschäftsführer des NÖFV Hr. Hans Werner Wieland einige Fragen zur Klasseneinteilung, unter anderem auch solche zur Causa Horn/SV Pulkau. Wieland bezieht sich dabei auf das Aufstiegsrecht des Zweiten, wenn der Meister eine Reseervemannschaft eines Regionalligavereines ist und im ersten Jahr Meister wird (siehe Backgroundinfo dazu: Die Reservemannschaft). Wieland erklärt dabei, warum dieses Recht nicht zutrifft und vermutet, eine unglückliche Formulierung als Ursache eines Missverständnisses und des Ärgers.
  9. Am 25. Juni entschied das Sportreferates dem Einspruch des SV Pulkau stattzugeben, und teilte SV Pulkau in der 1. Klasse Nordwest-Mitte ein.

Was war passiert?

Eine Begründung für diese Entscheidung konnte ich bisher nicht finden. Aber Indizien. Und eigene Spekulationen.

Faktum ist, dass Horn als Regionalligaverein mit seiner Reservemannschaft jahrelang als Horn II im Unterhaus gespielt hat, und dort zB erst letztes Jahr von der 1. Klasse in die 2. Klasse abgestiegen ist. Auf ein Aufstiegsrecht des Zweiten wenn die “Zweier-Mannschaft” eines Regionalligavereines im Einstiegsjahr Meister wird, kann sich – in meinen Augen – SV Pulkau nicht berufen. Und der GF Wieland hat diese Sicht ja auch im Interview so dargestellt. Und der Vollständigkeit halber: glaubt man den zitierten Artikeln hat sich der SV Pulkau auch gar nicht darauf berufen.

Wie würde ich nun ein Aufstiegsrecht des Zweiten argumentieren? Kreativ sein ist gefragt. Und spitzfindig. Vielleicht auch haarspalterisch.

  1. Nun, ein Regionalligaverein muss mit seiner Reservemannschaft im Unterhaus mitspielen. Das war Horn II, ist jetzt bei Retz dann Retz II (in der 1. Klasse Nordwest-Mitte). Das ist Sollenau II in der Gebietsliga Süd/Südost im Falle Sollenaus, SKU Amstetten KM II in der 1. Klasse West im Falle Amstettens. Dabei handelt es sich um eine länderspezifische, dh NÖFV-eigene Bestimmung.
  2. Ein Bundesligaverein ist gem. den Bestimmungen des ÖFB verpflichtet (1. Leistungsstufe) bzw. hat das Recht (2. Leistungsstufe) eine Amateurmannschaft zu stellen. In den Beispielen Admira, Rapid und Austria sind das die Admira Amateure, die Rapid Amateure bzw. die Austria Amateure jeweils in der Regionalliga. Im Falle St. Pöltens (ebenfalls in der Heute-für-Morgen-Erste-Liga wie Horn nach dem Aufstieg) sind das die SKN Amateure in der Niederösterreichischen Landesliga.
  3. Muster erkannt? Die landesverbandsspezifische Regelung, dass die Reservemannschaft im Unterhaus mitspielen muss, führt zu einer Mannschaft nach Muster “Verein II”. Die bundesspezifische Verpflichtung (oder das Recht) zur Stellung einer Amateurmannschaft führt zu einer Mannschaft nach Muster “Verein Amateure” (Und nicht, dass das jetzt jemand Red Bull Juniors oder gar UFC Anif sagt – net kleinlich sein). Ausserdem hat ein Verein der 2. Leistungstufe (wie Horn nach dem Aufstieg) nicht die Verpflichtung eine “Verein Amateure” zu stellen. Er hat das Recht das zu tun.
  4. Ergo: Die Reservemannschaft eines (bis dahin) Regionalligavereines ist im Jahr des Meistertitels (der Reservemannschaft) aus dem Bewerb ausgestiegen, weshalb der Tabellenzweite ein Aufstiegsrecht hat. Dass der (dann) Bundesligaverein der zweiten Leistungsstufe von seinem Recht Gebrauch macht, eine Amateurmannschaft zu stellen, ist …, tja, sein gutes Recht. Nicht mehr.
  5. Aber wie ist das eigentlich mit der Argumentation von HR Binder, derzufolge Horn II ja nicht ausgestiegen sei? Nun, da kann ich nur sagen, dass er mit “die zweite Mannschaft von Horn” zitiert wird, und das ist ja noch nicht automatisch ident mit der Mannschaft “Horn II”.

Tja, so würde ich vielleicht argumentieren. Keine Ahnung, wie der SV Pulkau tatsächlich seinen Einspruch begründet hat, und warum das Sportreferat dem dann stattgegeben hat.

Ach ja noch zum Schluss. Wenn ihr mir Widersprüchlichkeit in meiner Argumentation vorwerfen und mich fragen würdet , …

  • … warum dann die Horn Amateure im Admiral-NÖ-Meistercup spielen, wenn doch der Meister Horn II aus dem Bewerb ausgeschieden ist, oder …
  • … warum das Auftstiegsrecht hier trotzdem greift, wenn in den Statuten eigentlich beim Ausstieg der “Zweier-Mannschaft” von einem “Abstieg eines nö.RL-Vereines” die Rede ist und hier ja unzweifelhaft Horn aus der RLO auf- und nicht abgestiegen ist, …

…dann, ja, dann, würde ich euch sagen, seids doch nicht so kleinlich und tuts nicht Haare spalten.

Update 10.7.2012

In der heute erschienen Ausgabe des Zeitschrift NÖ-Sport ist unter anderem das Protokoll der Vorstandssitzung vom 25.6.2012 veröffentlicht. Darin heisst es zum Einspruch des SV Pulkau:

Die Herren Präsident HR Dr. Binder und HGO Ing. Albert erläutern die Chronologie dieser Angelegenheit nochmals jeweils aus ihrem (rechtlichen) Blickwinkel, wobei nachfolgender Beschluss gefasst wird:

Beschluss: Dem Antrag der HG Nordwest wird mehrheitlich stattgegeben und dem SV Pulkau der Aufstieg – ohne Präjudiz – ermöglicht.

Interessant. In mehrerlei Hinsicht.

  • Binder und Albert erläutern Ihre rechtliche Sicht.
    Gemäß den Interviews vorher heisst das wohl: Binder -> kein Aufstiegsrecht, Albert -> Aufstiegsrecht.
  • Dem Antrag der HG Nordwest wird stattgegeben.
    Dem Antrag der HG Nordwest? War das nicht ein Einspruch des SV Pulkau? Oder hat die HG Nordwest (in der Vorstandssitzung) einen eigenen Antrag gestellt? So in der Art: “SV Pulkau soll kulanterweise doch aufsteigen dürfen”. Hmmm, … immerhin gibts ja das “ohne Präjudiz”.
  • Wenn dem Antrag der HG Nordwest (der wie genau lautete?) stattgegeben wurde, was passierte dann mit dem Einspruch des SV Pulkau? Wurde der ev. – formal gesehen – gar nicht behandelt?
  • … mehrheitlich …?
    Kampfabstimmung? Ist HR Binder in der Abstimmung unterlegen oder hat er auch gegen seine Meinung gestimmt? Wäre ja taktisch net so unklug gewesen. Angesichts des knappen Wahlsergebnisses auf der kürzlich stattgefunden Hauptversammlung, wäre das ein Signal ans “Gartnerland” ( (c) bei einem aus “St. Pölten” ) und ein Entgegenkommen gegenüber deklarierten Unterstützern des früheren Präsidenten Gartner.
  • … ohne Präjudiz …?
    In ihrer Verklausuliertheit ist das wohl das deutlichste Eingeständnis des NÖFV-Präsidiums, dass ein Aufstiegsrecht für den SV Pulkau wohl nicht – so eindeutig? – gegeben ist.